Beauftragungsgebühr und Honorar ohne Risiko
Beauftragungsgebühr
1.
Beim Beauftragen
von Luxpar zahlt der Auftragsgeber Luxpar eine erfolgsunabhängige
Kostenpauschale in Höhe
von 350,- Euro für die zu erbringenden
Dienstleistungen, pro jeden gesuchten
Mitarbeiter an. So fängt Luxpar an, die passenden Mitarbeiter für den
Arbeitgeber zu rekrutieren. Alle Kosten von Luxpar (z.B. für
Anzeigenschaltungen, Twitter-Tweets, Telefon, Vorbereitung und Übersetzungen der Präsentation der Arbeitsstelle ins Russisch/Ukrainische und der Vorstellung der
Bewerber ins Deutsch) sind damit pauschal abgegolten.
Honorar
Honorar.
Das von dem Arbeitgeber an Luxpar zu zahlende Honorar entsteht, wenn ein
Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Fachkraft, zustande gekommen
ist. Arbeitgeber überweist 50% des Honorars an Luxpar GmbH. Erfolgshonorar wird
auch dann fällig, falls ein Kandidat für eine andere Position oder einen anderen
Standort des Auftraggebers unter Vertrag genommen wird.
(weitere 50%) wird erst fällig, wenn die
über Luxpar vermittelte Fachkraft den Arbeitsplatz auch angetreten hat.
Arbeitgeber zudem zu 50% wieder gut geschrieben, wenn das Arbeitsverhältnis im
Verlauf der ersten zwei Monate gekündigt wird.
Höhe des Honorars / Fälligkeit
Höhe des Honorars /
Fälligkeit
Die Höhe des Honorars beträgt
25% des ersten Jahresbruttogehalts des neuen Mitarbeiters (mind. 4.700,00 –
Beispiel Studenten für Ferienbeschäftigung). Das Honorar ist zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Werden zwischen Arbeitgeber und
Fachkraft neben dem Gehalt auch Bonus- und Prämienzahlungen vereinbart, so wird
für die Berechnung des an Luxpar zu zahlenden Honorars davon ausgegangen, dass
der Jahresbonus in voller Höhe erreicht wird.
Rechnungen sind binnen 14
Tagen ohne Abzüge zu zahlen.